Die aktualisierte Corona-Einrichtungsschutzverordnung des Land Hessen führt erneut zu maßgeblichen Änderungen im Bereich der Kindertagesstätten. Die Verordnung tritt zum 19. April 2021 in Kraft.
Die Betreuung im Kindergarten
soll erneut nur in Fällen
dringender Notwendigkeiten
in Anspruch genommen werden!
Pandemiebedingte, geänderte Öffnungszeiten:
Montag- Freitag 7.30 – 16.00 Uhr